Hausordnung
Hausordnung für das RS Boardinghouse
Regeln und Hinweise für einen angenehmen Aufenthalt Präambel Herzlich willkommen in unserem Boardinghotel mit sechs Zimmern. Um allen Gästen einen angenehmen und sicheren Aufenthalt zu ermöglichen, gelten folgende Hausregeln. Diese orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben der Schweiz und dienen dem respektvollen Miteinander.
1. Allgemeines Verhalten • Jede Person im Haus verpflichtet sich zu gegenseitiger Rücksichtnahme und respektvollem Verhalten. • Das Eigentum des Hotels sowie das Eigentum anderer Gäste ist zu respektieren und pfleglich zu behandeln. • Haustiere sind nicht erlaubt, ausser mit ausdrücklicher Genehmigung der Hotelleitung.
2. Ruhezeiten und Nachtruhe • Die Nachtruhe beginnt um 22:00 Uhr und endet um 07:00 Uhr. • In dieser Zeit sind alle Aktivitäten auf Zimmerlautstärke zu beschränken. Dies gilt insbesondere für Musik, Fernsehen und Gespräche in den Gemeinschaftsbereichen. • Störungen und Lärm, die andere Gäste beeinträchtigen könnten, sind zu vermeiden.
3. Nichtraucher-Regelung • Das gesamte Boardinghotel ist eine Nichtraucher-Unterkunft. • Rauchen ist weder in den Zimmern noch in den Gemeinschaftsbereichen gestattet. • Für Raucher steht ein ausgewiesener Bereich im Freien zur Verfügung. Bitte entsorgen Sie Zigarettenreste ausschliesslich in die dafür vorgesehenen Behälter.
4. Sicherheit und Brandschutz • Fluchtwege und Notausgänge dürfen niemals verstellt oder blockiert werden. • Das Mitbringen und Lagern von gefährlichen oder brennbaren Stoffen ist verboten. • Im Brandfall folgen Sie bitte den ausgeschilderten Fluchtwegen und den Anweisungen des Personals.
5. Sauberkeit und Hygiene • Bitte halten Sie Ihr Zimmer sowie die Gemeinschaftsbereiche sauber und ordentlich. • Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen und Wertstoffe zu trennen. • Die Küchen- und Badbereiche sind nach Benutzung zu reinigen.
6. Haftung und Schäden • Für fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden haftet der Verursacher. • Bitte melden Sie Schäden oder Defekte umgehend der Hotelleitung.
7. Einhaltung der Schweizer Gesetze • Alle Gäste sind verpflichtet, die geltenden Gesetze und Vorschriften der Schweiz einzuhalten, insbesondere bezüglich Ruhezeiten, Brandschutz und Nichtraucherregelungen. • Bei groben Verstössen gegen die Hausordnung oder das Schweizer Recht behält sich die Hotelleitung das Recht vor, Gäste des Hauses zu verweisen und Schadenersatz geltend zu machen.
8. Schlussbestimmungen • Mit dem Einzug ins Boardinghotel erkennen alle Gäste diese Hausordnung an. Die Hotelleitung behält sich vor, die Hausordnung bei Bedarf anzupassen.
Für Fragen oder Anliegen wenden Sie sich bitte jederzeit an das Personal. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt!
St.Gallen, 08.01.2026
RS-Boardinghouse
Kräzernstrasse 10
9014 St.Gallen
